Hilfe im Trauerfall
Erste Schritte im Trauerfall: Hier erfahren Sie, was Sie unmittelbar tun müssen und welche Unterstützung wir Ihnen in dieser schweren Zeit bieten können.
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Was tun im Trauerfall?
Trauerfall in der Wohnung
Benachrichtigen Sie bitte sofort den zuständigen Hausarzt oder den ärztlichen
Bereitschaftsdienst. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Sie benötigen hierfür den Personalausweis des Verstorbenen.
Nachdem die Todesbescheinigung ausgestellt wurde, treten Sie bitte mit uns in
Verbindung.
Sie erreichen uns Tag & Nacht
unter den Telefonnummern 06428 – 92 98 960 (Stadtallendorf) oder 06422 – 89 98 333 (Kirchhain)
Trauerfall im Krankenhaus oder Pflegeheim
In diesem Fall veranlasst das Personal die Ausstellung der Todesbescheinigung durch einen Arzt.
Wenn die Todesbescheinigung vorliegt, benachrichtigen Sie uns oder bitten Sie die Einrichtung darum.
Wurde bereits ein anderer Bestatter gerufen, heißt das nicht, dass Sie die Bestattung dort beauftragen müssen. Sie haben jederzeit das Recht, selbst zu bestimmen, wem Sie diese Aufgabe anvertrauen.
Diese Dokumente werden benötigt:
Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
Bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
Bei Verheirateten: standesamtliche Heiratsurkunde (Stammbuch)
Bei Geschiedenen: standesamtliche Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
Bei Verwitweten: standesamtliche Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
Rentennummer
Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbe- oder ggf. Unfallversicherungen
Ggf. Bestattungsvorsorgevertrag
Ggf. Grabunterlagen
Für Vertriebene / Aussiedler wird der Vertriebenenausweis / Registrierschein benötigt.
(Alle Dokumente werden im Original und in deutscher Übersetzung benötigt.)